Was ist die Schweizer Aktiengesellschaft überhaupt?
Bei der Schweizer Aktiengesellschaft handelt es sich um eine typische Rechtsform für Kapitalgesellschaften, die einen höheren Kapitalbedarf aufweisen um ihre Innovationen oder Produkte auf dem Markt platzieren zu können.
Die Schweizer Aktiengesellschaft ist genau die richtige Wahl für gewinnorientierte Unternehmen, wobei der Schweizer Markt derzeitig knapp 112.000 eingetragene Gesellschaften aufweist. Die Schweizer Aktiengesellschaft ist mit der GmbH die häufigste Rechtsform in der Schweiz. Auch für Kleinunternehmen ist die AG eine gute Wahl, wobei die jeweiligen Vor- und Nachteile sehr genau gegeneinander abgewägt werden müssen.
Die Vorteile einer Schweizer Aktiengesellschaft
Die Schweizer Aktiengesellschaft trennt sowohl Geschäfts- als auch Privatvermögen strikt voneinander und die Haftung beschränkt sich einzig und allein auf das eingezahlte Aktienkapital. Die Aktien der Schweizer Aktiengesellschaft sind relativ simpel handelbar, sodass die Schweizer Aktiengesellschaft auch eine tendenziell eher hoch einzuschätzende Kreditwürdigkeit aufweist. Durch die Möglichkeit der Gewinnaufspaltung kann die Spitze von der Progessivbesteuerung recht einfach gebrochen werden, da die Lohn- und Gehaltsabgaben der Gesellschaft als AG-Ausgabe buchbar sind. Sämtliche Gewinne, die aus einem Verkauf einer AG entstehen, sind vollumfänglich steuerfrei. Ein weiterer grosser Vorteil ist, dass alle Inhaber der Schweizer Aktiengesellschaft anonym bleiben.
Die Nachteile der Aktiengesellschaft in der Schweiz
Ein starker Nachteil der Aktiengesellschaft in der Schweiz ist der Umstand, dass die Geschäftsleitung dann privat haftet wenn ihr strafbares oder gar fahrlässiges Handeln nachgewiesen werden kann. Anders als bei dem Verkauf der Aktiengesellschaft sind die Gewinne der Aktiengesellschaft in der Schweiz durchaus steuerpflichtig und überdies wird auch die Dividende direkt durch den Inhaber besteuert.
Bereits zu Beginn der Unternehmensgründungsphase kommt ein weiterer starker Nachteil der Aktiengesellschaft in der Schweiz in Form von höheren Gründungskosten zum Tragen, da ein Mindestkapital in Höhe von derzeitig 100´000 Schweizer Franken erforderlich wird. Die Hälfte hiervon muss als Minimum eingezahlt werden. Bedingt durch die Formvorschriften werden bei einer Aktiengesellschaft in der Schweiz diverse Steuerformulare sowie auch Protokolle und auch eine Generallversammlung erforderlich, sodass die Verwaltungskosten im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen verhältnismässig hoch sind.
Wie entsteht eine Aktiengesellschaft in der Schweiz
Die Aktiengesellschaft in der Schweiz hat einen Status einer juristischen Person, sodass die AG durch einen entsprechenden Eintrag in das zuständige Amt beim Handelsregister entsteht. Für diesen Eintrag sind verschiedene Dokumente erforderlich. Eines dieser Dokumente sind die sogenannten Aktiengesellschafts-Statuten, welche sowohl den Namen der Gesellschaft als auch den Unternehmenszweck nebst dem Unternehmenssitz sowie dem Aktienkapital beinhalten muss. Damit diese Dokumente von dem Amt anerkannt werden ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Eine Aktiengesellschaft kann auf verschiedene Arten gegründet sowie auch letztlich betrieben werden. Ein Aktionär ist erforderlich. Dieser Aktionär kann auch in Form eines Unternehmens auftreten, da die Aktionäre der Aktiengesellschaft in der Schweiz nicht in dem Handelsregister veröffentlicht werden. Ist für die Gründung das erforderliche Mindestkapital nicht vorhanden kann von der sogenannten Bargründung abgesehen und auf die Gründung mit einer Sacheinlage umgesteigen werden. Dies bedeutet, dass die Aktiengesellschaft den erforderlichen Mindestkapitalbetrag durch einen entsprechenden Sachgegenwert nachweisen muss. Ein zugelassener Revisor ist für diesen Schritt erforderlich, was mit weiteren Kosten verbunden ist. Die Liebler Unternehmensberatung gründet Ihre AG bereits ab CHF 2400.- inkl. Notarkosten!
Die Organe einer Schweizer Aktiengesellschaft
Als oberstes Organ der Aktiengesellschaft in der Schweiz fungiert letztlich die sogenannte Generalversammlung. Von diesem Organ wird sowohl der Verwaltungsrat gegründet als auch die Jahresrechnung sowie die GuV-Verwendung genehmigt. Der Verwaltungsrat kann letztlich durch jede Person ausgefüllt werden. Als einzige Voraussetzung gilt, dass mindestens ein Verwaltungsrat eine Einzelzeichnungsberechtigung sowie einen Schweizer Wohnsitz nachweisen muss.
Als drittes Organ der Aktiengesellschaft in der Schweiz ist die sogenannte allfällige Revisionsstelle erforderlich. Sie übt die Aufgabe der Buchhaltungsprüfung aus und berichtet der Generalversammlung. Eine Revisionsstelle ist jedoch in der Schweiz erst dann erforderlich, wenn die Aktiengesellschaft mehr als 10 jahresdurchschnittliche Vollzeitstellen hat.
Kaufen statt Gründen
Eine GmbH muss nicht zwingend gegründet werden. Es gibt bei uns die Möglichkeit, eine bereits bestehende AG zu übernehmen. Wir haben laufend interessante AG’s in unserem Portfolio. Dies sind sogenannte Mantelfirmen oder Mantelgesellschaften, die vor z.T. vielen Jahren gegründet worden sind und auch geschäftstätig waren. Aus diversen Gründen wurden diese Aktiengesellschaften inaktiv geschaltet. Solche Gründe können sein, dass kein Nachfolger gefunden wurde, der Firmeninhaber altershalber aufhörte oder sich einer anderen Herausforderung widmete. Wichtig: Alle Firmen in unserem Bestand sind mit Garantie schuldenfrei und haben keine Verpflichtungen gegenüber Dritten!
Vorteile einer Mantelfirma:
- Hat eine Historie, da sie mehrere Jahre geschäftstätig war
- Der Gründungsprozess entfällt
- Bessere Bonität als eine neu gegründete
- Die Gesellschaft ist sofort verfügbar
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